Wer die Mitgliedschaft erwerben will, reicht hierzu den schriftlichen Aufnahmeantrag (PDF-Datei) bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle ein oder füllt das Online-Formular aus.
Die Mitglieder einer Partei sind die Basis für die politische Arbeit vor Ort. Mitarbeiten und Mitentscheiden kann in vielen Fällen nur, wer auch mit Erstwohnsitz im Verband gemeldet ist. Deshalb gilt grundsätzlich das "Wohnortprinzip" (Mitgliedschaft im zuständigen Kreisverband des Wohnortes). Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort des Arbeitsplatzes sieht, kann auch dort seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige CDU-Kreisverband entscheidet über die Mitgliedschaft in Absprache mit dem CDU-Kreisverband am Wohnort.
Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann Mitglied der CDU werden, wenn er nur vorübergehend - nicht auf Dauer - dort lebt. Dazu muss der Aufnahmeantrag an den CDU-Kreisverband Berlin-Mitte gerichtet werden. Darüber hinaus besteht für Mitgliedschaftsinteressierte aus dem Raum Brüssel die Mitgliedschaft im Auslandskreisverband Brüssel. Dazu gibt es Freundeskreise der CDU in einer Reihe von Ländern. Hier finden Sie Hinweise auf diese Freundeskreise der CDU im Ausland.
Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und in Deutschland wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied werden. Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Er kann in die Partei aufgenommen werden, wenn er nachweisbar seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Deutschland wohnt.
Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen religiösen Glaubensrichtung ist nicht Voraussetzung. Grundlage der Politik der CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen und seine Verantwortung vor Gott. Daraus leiten sich die Erkenntnisse um die Fehlbarkeit des Menschen, um die Grenzen politischen Handelns und um die besondere Verantwortung für die Schöpfung ab. Alle, die diese Werte teilen, sind uns herzlich willkommen, unabhängig von ihrer Einstellung zur Religion.
Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16 Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der Jungen Union, werden.
Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland ist nicht möglich. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen Landes ist dann möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU Deutschlands nicht widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass eine weitere Mitgliedschaft nur in Parteien möglich ist, die dem Zusammenschluss unserer Schwesterparteien in der EVP (Europäischen Volkspartei) angehören.
Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe.
Deshalb ist auch Ihr Mitgliedbeitrag so wichtig! Die Höhe bestimmen Sie selbst. Der Mindestbeitrag beträgt 6 € im Monat. Darüber hinaus gelten folgende Orientierungsbeiträge:
15 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro,
25 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro,
50 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro.
Sie können aber auch gerne mehr bezahlen. Dies ermöglicht zum Beispiel auch reduzierte Beiträge für Mitglieder in der Ausbildung oder in finanziellen Notlagen.
Übrigens: Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden (berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 1.650,- € bei alleinstehenden und 3.300,- € bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650,- €/3.300,- € können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte Gruppen (Schüler, Studenten, Arbeitslose) oder im Einzelfall entscheidet der zuständige Kreisverband.
Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen. Die Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.
Über die Aufnahme entscheidet der zuständige CDU-Kreisverband in Absprache mit dem zuständigen Verband vor Ort.
Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@cdu-spandau.de. Wir freuen uns auf Sie!